Versorgungswerk
Versorgungswerk für die Thüringer Berufskollegen
Am 01. März 2004 trat der Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaates Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen in Kraft. Das entsprechende Gesetz und der Staatsvertrag wurden im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 3 vom 19. Februar 2004 veröffentlicht.
In dem „Leitfaden des Versorgungswerkes der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen“ erhalten Sie die wesentlichen Informationen über die Rolle der berufsständischen Altersversorgung und einen Überblick über die wichtigsten Daten und Fakten zur Entstehung der berufsständischen Versorgungswerke sowie der Organisation, Sicherheit und Rentabilität. Ferner gibt er einen Ausblick für die Zukunft. Der Leitfaden beschreibt, wie Versorgungswerke als bewährtes Element der ersten Säule der gesetzlichen Alterssicherungssysteme in Deutschland effizient arbeiten und somit eine wichtige Aufgabe erfüllen, indem sie die Allgemeinheit von den Rentenkosten und dem Längerlebigkeitsrisiko von Freiberuflern entlasten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das:
Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen
Pempelforter Straße 11
40211 Düsseldorf
Telefon: 0211 1793690
Telefax: 0211 17936955
E-Mail: office@stbv-nrw.de