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Gespräch im Thüringer Wirtschaftsministerium über die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen

Am 17.06.2024 fand im Thüringer Wirtschaftsministeriums (TMWWDG) ein Gespräch über den aktuellen Stand der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen statt. Anlässlich des nahenden Endes der Einreichungsfrist wollte das TMWWDG die Vertreter von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Thüringen in einer gemeinsamen Runde mit der Thüringer Aufbaubank über den aktuellen Umsetzungsstand der Schlussabrechnungen informieren und die noch zu bewältigenden Aufgaben und Probleme erörtern. Die Steuerberaterkammer Thüringen wurde vom Präsidenten, Steuerberater Dr. Herbert Becherer, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Steuern und Wirtschaftshilfen, Herrn Steuerberater Stefan Wingert und dem Geschäftsführer, Herrn Ass. jur. Thomas Schneider, sowie der Steuerberaterverband Thüringen e.V. vom Präsidenten, Herrn Steuerberater Sebastian Zeng und dem Geschäftsführer, Herrn RA Martin Wiederhold, vertreten.

Der zuständige stellvertretende Abteilungsleiter in der TAB teilte zu Beginn mit, dass von den prüfenden Dritten erst 12.285 von circa 17.000 zu erwartenden Schlussabrechnungen im Freistaat Thüringen eingereicht wurden (Stand: 03.06.2024). Dies entspricht einer Einreichungsquote von 72 %, die im Übrigen 5 Prozentpunkte über der Einreichungsquote des Bundesdurchschnittes liegt.

Dennoch zeigten sich die Vertreter von TMWWDG und TAB sehr besorgt, dass in Anbetracht der am 30.09.2024 endenden Einreichungsfrist 28 % der Schlussabrechnungen noch nicht abgegeben wurden. Die verantwortliche Abteilungsleiterin im TMWWDG wies in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass es über den 30.09.2024 hinaus keine weitere Fristverlängerung geben wird. Sofern diese Frist versäumt wird, müssen die gezahlten Überbrückungshilfen zurückgefordert werden.

Über die weiteren Einzelheiten zum Gespräch hatten wir unsere Kammermitglieder mit Rundmail vom 18.06.2024 informiert.

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