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Corona-Wirtschaftshilfen: Letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024

Die Bundessteuerberaterkammer teilte am Abend des 14.03.2024 in einer Pressemitteilung mit, dass sich Bund und Länder im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt haben. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Die Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister von Bund und Länder erörterten in einer Sonderbesprechung der Wirtschaftsministerkonferenz, an der auch die Repräsentanten der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), dem Deutschen Steuerberaterverband e.V (DStV), der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) teilnahmen, das weitere Verfahren zum erfolgreichen Abschluss der Corona-Wirtschaftshilfen.

Die vereinbarten Schritte, insbesondere, die Festlegung eines neuen Endtermins, 30. September 2024, damit möglichst alle noch ausstehenden rund 400.000 Schlussabrechnungen den 21 Bewilligungsstellen zur Prüfung vorliegen werden, sowie Vereinfachungen und Beschleunigungen der Prüfverfahren sind in einer gemeinsamen Erklärung zusammengefasst.

Die gemeinsame Verständigung von Bund, Ländern und Prüfenden Dritten finden Sie hier.

Weitere Informationen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

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