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Das verdienen Azubis

Höhe der Ausbildungsvergütung

Nach § 17 Abs. 1 BBiG hat der Ausbildende dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Steuerberaterkammer Thüringen als zuständige Stelle für die Berufsausbildung hat darauf zu achten, dass der Berufsausbildungsvertrag dem Gesetz und der Ausbildungsordnung entspricht. Dieser Gesetzesauftrag schließt die Prüfung der Angemessenheit der Vergütung ein. 

Der Vorstand der Steuerberaterkammer Thüringen hat nach eingehender Beratung am 22.11.2023 einstimmig beschlossen, dass die empfohlene Ausbildungsvergütung im Bereich der StBK Thüringen ab dem Berufsschuljahr 2024/25 wie folgt festgesetzt wird:

  • 1. Lehrjahr: 1.000,00 €
  • 2. Lehrjahr: 1.100,00 €
  • 3. Lehrjahr: 1.200,00 € 

Die empfohlene Ausbildungsvergütung darf um maximal 20 % unterschritten werden.

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